Volksanwalt Achitz fordert Heimopferrente auch für Nachtschwerarbeiter*innen
Klarstellung im Gesetz notwendig: „Sonderruhegeld“ mit Pension gleichstellen
Menschen, die als Kind in einem Heim untergebracht waren und dort Opfer von Gewalt wurden, können eine monatliche Heimopferrente beziehen. Das sind aktuell 433 Euro pro Monat. Ausgezahlt wird die Rente an dauerhaft arbeitsunfähige Menschen ab sofort. Menschen, die in der Lage waren zu arbeiten, bekommen die Heimopferrente, sobald sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, oder sobald sie tatsächlich in Pension sind. „Wer!-->!-->!-->…