Durchbruch im Sanktionsrecht der EU
Eine österreichische Anwaltskanzlei konnte bei der EU einen bemerkenswerten Erfolg erreichen
Wien (OTS) - Am 5. März hat der Rat der EU, dh alle Mitgliedstaaten der EU, einstimmig die Sanktionen gegen den früheren ukrainischen Premierminister Mykola Azarov aufgehoben. Damit ist er das höchstrangige Mitglied der ehemaligen Regierung, für das dies gelungen ist. Letztlich hat das Recht und vor allem das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit – gesiegt.
Entscheidend dafür war ein früherer juristischer Erfolg, den!-->!-->!-->…