Foto auf E-Card: Nationalrat beschließt gesetzliche Präzisierungen
Änderungen im ASVG passieren das Plenum mit den Stimmen der Regierungsparteien
Wien (PK) - Ab 2020 dürfen E-Cards grundsätzlich nur mit einem Foto versehen an Versicherte ab 14 Jahren ausgegeben werden. Nach entsprechenden Beschlüssen aus den Jahren 2017 und 2018 verabschiedete der Nationalrat heute Änderungen im ASVG, die die notwendigen Präzisierungen bringen. Konkret sind demnach von der Beibringung eines Fotos jene Versicherten betroffen, die weder einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis!-->!-->!-->…