Hürdenlauf vom Arbeitsunfall bis zur Versehrtenrente: AK kritisiert Umgang der AUVA mit Versicherten
Pressekonferenz
Linz (OTS) - Wer wegen eines Arbeitsunfalls in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Versehrtenrente. Diese wird von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuerkannt. Allerdings hat die AUVA bei der Beurteilung von Arbeitsunfällen in letzter Zeit eine deutlich härtere und restriktivere Gangart eingelegt.
Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag, 18. Juni 2020, um 11 Uhr in der Arbeiterkammer Linz, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz,!-->!-->!-->…