OeNB: Neuerungen bei SEPA-Überweisungen
SEPA-Echtzeitüberweisungen und IBAN-Namensabgleich ab Oktober verpflichtend
MIT 9. OKTOBER 2025 GIBT ES WESENTLICHE NEUERUNGEN FÜR DEN EUROPÄISCHEN ZAHLUNGSVERKEHR: AB DIESEM TAG SIND ALLE BANKEN UND ZAHLUNGSDIENSTLEISTER IM EURORAUM VERPFLICHTET, SEPA-ECHTZEITÜBERWEISUNGEN EMPFANGEN UND DURCHFÜHREN ZU KÖNNEN – UND DAS OHNE ZUSÄTZLICHE KOSTEN GEGENÜBER HERKÖMMLICHEN SEPA-ÜBERWEISUNGEN.
AUTOMATISCHER ABGLEICH VON NAMEN UND IBAN VOR JEDER ÜBERWEISUNG
Ein wichtiges neues Sicherheits-Feature ist auch die!-->!-->!-->…