Finanzausschuss: Abschaffung der kalten Progression
Opposition unsicher über künftige Handhabung der variablen Maßnahmen
Die kalte Progression soll abgeschafft werden. Die Beratungen zu dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf fanden heute im Finanzausschuss statt. Unter dem Titel "Teuerungs-Entlastungspaket Teil II" (1662 d.B.) werden im Wesentlichen vier Punkte ab 2023 umgesetzt: Die automatische Anpassung der Einkommensteuertarife um zwei Drittel der Inflationsrate, die weitere Entlastung von Einkünften im Umfang des verbleibendes Drittels,!-->!-->!-->…