Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden
Berlin/Postdam (ots) - In seinem Beschluss vom 9. Juli (Az. 22 Qs 40/19) schließt sich das Landgericht der Meinung des Amtsgerichts an, nur "zufällig" miterfasste Personen hätten kein Recht zu klagen. Außerdem sei das Verwaltungsgericht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kfz-Massenspeicherung zuständig .
Der Kläger Marko Tittel, Autofahrer und Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, will weiter klagen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen: "Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt!-->…