VSV/Kolba: EuGH-Generalanwalt zu VW – „ne bis in idem“- Jetzt zivilrechtlich klagen
VW darf nicht in verschiedenen Mitgliedsstaaten mehrfach bestraft werden
In Italien wurde VW mit Verwaltungsstrafe belegt, obwohl VW auf Beschluss der Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits 1,1 Mio Euro Strafe in Deutschland bezahlt hat.
In einem Vorabentscheidungsverfahren hat heute Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinem Gutachten festgehalten, dass es nicht zulässig sei, das Grundrecht, wegen derselben Tat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden, einzuschränken, wenn bei!-->!-->!-->…