Totschnig: Jetzt Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalte beantragen
Antragstellung von 17. April bis 31. Mai 2023 möglich
Viele bäuerliche Haushalte bekommen dieser Tage Post mit guten Nachrichten von ihrem Stromversorger. Um den Strompreissteigerungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine STROMKOSTENBREMSE FÜR HAUSHALTE erarbeitet, die seit 1. Dezember 2022 wirksam ist. „Viele bäuerliche Familien beziehen jedoch sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über einen einzigen Stromzählpunkt mit dem Lastprofil ‚Landwirtschaft‘. Damit auch sie!-->!-->!-->…