VKI klagt erfolgreich gegen Laudamotion
23 Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind gesetzwidrig
Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geführt. Ein zentraler Punkt der Beanstandungen betraf Klauseln, die es den Reisenden erschweren sollen, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen. Das Landesgericht (LG) Korneuburg erklärte nun 23 Klauseln für unzulässig. Das Urteil!-->!-->!-->…