Abfallwirtschaftsgesetz: Marktplätze müssen als „Torwächter“ sicherstellen, dass sich Händler an Entsorgungskosten beteiligen.
Wer vermüllt, soll auch dafür zahlen. Onlinehändler:innen aus Drittstaaten sind zwar theoretisch zur Entpflichtung von Verpackungen verpflichtet, halten sich aber oft nicht daran
Wien (OTS) - Anlässlich der heute auslaufenden Begutachtungsfrist für die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) fordert der Handelsverband erneut eine strengere Inpflichtnahme von Plattformen aus Drittstaaten zur Systembeteiligung. Fernabsatzhändler:innen aus dem EU-Ausland und Drittstaaten sind zwar theoretisch zur!-->!-->!-->…