PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht
Berlin (ots) - Das verdachtsunabhängige Abhören und die Überwachung der Internetkommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verstößt gegen die Pressefreiheit und das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis; auch dann, wenn Ausländer im Ausland betroffen sind. So urteilte das Bundesverfassungsgericht heute morgen in Karlsruhe . Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde der Nichtregierungsorganisation "Reporter ohne Grenzen" und verschiedener ausländischer Journalisten statt, ohne jedoch ein!-->…