Keine „umgekehrte“ Heimfahrt / Doppelte Haushaltsführung gilt nicht bei Partnerbesuch
Berlin (ots) - Wenn ein Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem Familienwohnsitz beruflich tätig ist und dort eine Wohnung unterhalten muss, dann kann er im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die Fahrten steuerlich geltend machen. Das gilt jedoch nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht für Besuche des Partners am Beschäftigungsort.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 15/10)
Der Fall: Ein Ehemann war am Hauptwohnsitz der Familie selbständig tätig, seine Frau arbeitete angestellt in!-->…