Schimmel und Rohrbruch / Vermieter durfte Substanzschaden sofort als Werbungskosten absetzen
Berlin (ots) - Muss ein Vermieter einen Substanzschaden beseitigen, der durch das schuldhafte Verhalten des Mieters entstanden ist, handelt es sich dabei steuerlich um sofort abziehbare Werbungskosten. So ist es laut Infodienst Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich entschieden worden.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 6/16)
Der Fall: Als ein Käufer eine vermietete Eigentumswohnung erwarb, befand sich diese in einem mängelfreien Zustand. Im Folgejahr häuften sich allerdings die Probleme. Man stritt um die!-->…