Gewinn nicht steuerpflichtig / Langjährig genutzte Wohnung vor Verkauf kurzfristig vermietet
Berlin (ots) - Der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig selbstgenutzten Eigentumswohnung, die vor dem Verkauf lediglich kurzfristig vermietet war, ist nicht steuerpflichtig. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zuständige Fachgerichtsbarkeit entschieden. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 13 K 289/17)
Der Fall: Ein Eigentümer hatte seine Wohnung rund acht Jahre lang durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt, danach sieben Monate an Dritte (Mai bis Dezember)!-->…