Doppelte Haushaltsführung: BFH erlaubt über 1.000 Euro monatlich
Neustadt a. d. W. (ots) - Mehr als 1.000 Euro im Monat können Arbeitnehmer absetzen, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung mieten (doppelte Haushaltsführung). Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 4. April 2019 entschieden.
Viele hunderttausende Arbeitnehmer unterhalten eine Zweitwohnung - allein im Jahr 2014 waren es laut Statistischem Bundesamt fast 385.000 -, weil die Entfernung zwischen Arbeitsort und Hauptwohnsitz zu weit entfernt ist für die tägliche Fahrt.
Alte Regel: maximal 1.000!-->…