BGH: Software-Update behebt Schaden der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal von VW nicht / Dr. Stoll & Sauer: Klagen sind weiter möglich
Lahr (ots) - Das von der Volkswagen AG im Diesel-Abgasskandal angebotene und aufgespielte Software-Update für den Motor EA189 hat den Schaden der Verbraucher nicht behoben. Daran ließ der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 30. Juli 2020 keine Zweifel (Az. VI ZR 367/19 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020099.html?nn=10690868)) aufkommen. Damit können weiterhin betroffene VW-Kunden, die sich das Update haben aufspielen lassen, immer noch Schadensersatz von VW vor Gericht!-->…