Deutsche Umwelthilfe begrüßt rechtskräftige Gerichtsentscheidung des VGH Mannheim zu Euro 5 Dieselfahrverboten im Stuttgarter Stadtgebiet ab…
Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den klaren Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, das die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Zwangsvollstreckung von Dieselfahrverboten in Stuttgart bestätigt: Damit werden die Dieselfahrverbote bis einschließlich Euro 5 auf das gesamte Stuttgarter Stadtgebiet ab 1. Juli 2020 ausgedehnt. Der Beschluss vom heutigen Tag ist rechtskräftig. Außerdem muss die Landesregierung Baden-Württemberg ein Zwangsgeld in Höhe von!-->…