Volkshilfe Sacher zu Kindeswohlkommission: Nicht nur das humanitäre Bleiberecht in den Fokus nehmen
Es wird gesetzliche Änderungen brauchen, um das Kindeswohl zu garantieren
Wien (OTS) - Die Republik Österreich hat 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, die Rechte von Kindern werden in Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes geschützt. Daraus ergibt sich, dass das Kindeswohl im gesamten staatlichen Handeln zu berücksichtigen ist. Nach den skandalösen Abschiebungen von Kindern, die in Österreich aufgewachsen sind, hat die Volkshilfe die Einrichtung der Kindeswohlkommission begrüßt.
„In ihrem!-->!-->!-->…