Halloween – im Rahmen der Gesetze feiern
Mit Halloween vor der Tür erinnert das Bundeskriminalamt (BK) daran, dass Streiche, die in Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen münden, keine Kavaliersdelikte sind.
Das Fest, das sich auch in Österreich immer stärker etabliert, wird besonders von Jugendlichen gefeiert und führt jedes Jahr zu Vorfällen, bei denen unbedachte Handlungen teilweise erheblichen Schaden anrichten. Das BK appelliert daher an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über die strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen!-->!-->!-->…