Volksanwalt Achitz: Klaus S. bekommt Notstandshilfe nach 18 Monaten doch noch
Bar-Anweisung des AMS war nicht beim Empfänger angekommen – Besser auf Bankkonto überweisen lassen – Alle haben Recht auf kostengünstiges Basiskonto
Als Klaus S. im November 2024 in einer Salzburger Postfiliale seine Notstandshilfe abholen wollte, erlebte er eine unangenehme Überraschung: Das habe schon jemand anderer getan, wurde ihm mitgeteilt. Eine Frau M. habe das Geld abgeholt, hieß es sowohl vom AMS als auch von der Post AG. Klaus S. fragte, wie das denn sein kann, denn den „Gelben Zettel“ hatte er!-->!-->!-->…