ÖAMTC: NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderung (+ Foto)
Neue Regelung seit 1. Juli 2021 in Kraft – nun auch für Leasing-Fahrzeuge möglich
Wien (OTS) - Seit 1. Juli 2021 ist die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung an die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gekoppelt. Barbara Reiter, Expertin für Behindertenberatung beim Mobilitätsclub, erklärt: "Die Bestätigung darüber lässt man sich am besten gleich bei der Zulassung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle ausstellen. Voraussetzung dafür ist der Besitz!-->!-->!-->…