S1 – Spange Seestadt und Stadstraße: Nach geänderten UVP-Entscheidungen fehlen weitere Genehmigungen und Rechtssicherheit
Nun folgt Gang zum Verwaltungsgerichtshof
Wien (OTS) - Die Umweltorganisation VIRUS als Beschwerdeführerin gibt bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnissen vom 4.8. sowie davor 22.7. in den Beschwerdesachen S1 Spange Seestadt und Stadstraße Aspern entschieden hat. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm:
"Die erstinstanzlichen UVP-Bescheide wurden aufgrund der Rechtsmittel abgeändert- die Beschwerden waren also erfolgreich. Die UVP Genehmigungen an sich sind damit vorerst rechtskräftig es folgt!-->!-->!-->…