Nationalratsbeschluss ermöglicht Apotheken und Hebammen das Nachtragen von Impfungen im digitalen Impfpass
Musiktherapie soll in Hinkunft in Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern angeboten werden
Mit Beschlüssen zu Gesundheitsthemen setzte der Nationalrat heute seine Beratungen fort. Durch mit Stimmenmehrheit angenommene Anpassungen im Gesundheitstelematikgesetz können Apotheken ab dem Jahr 2023 nicht nur Impfungen im elektronischen Impfpass nachtragen, sondern nunmehr auch 28 Tage lang auf ELGA zugreifen. Bisher war dies nur zwei Stunden lang möglich. Die SPÖ hielt diesen Zeitraum für nicht!-->!-->!-->…