Studentensprecher Marchetti: Zuverdienstgrenzen für arbeitende Studierende wird jährlich erhöht
Ministerrat beschließt Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe - Studierende, die neben Ausbildung Erwerbstätigkeit nachgehen, werden entlastet
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Die Familienbeihilfe und Studienbeihilfe erhalten sie, wenn die Zuverdienstgrenze in Höhe von derzeit 15.000 Euro nicht überschritten wird.
Das bedeutet, vor allem durch inflationsbedingte Gehaltsanpassungen, dass Studierende sich mit der Zeit gegen mehr Arbeit entscheiden, um!-->!-->!-->…