Geldstrafen, Waffenentzug und Waffenverbot für drei verurteilte Jäger
Pfotenhilfe: Gesetz sieht bis zwei Jahre Freiheitsstrafe vor, da Geldstrafen nicht abschreckend genug
Die drei Jäger, die heute Nachmittag am Landesgericht Wels vor einem vollen Saal wegen Tierquälerei angeklagt waren (siehe auch Eulenmörderprozess in Wels | Pfotenhilfe), weil sie vier Eulenküken und ein Elterntier laut Zeugen im Nest aus nächster Nähe erschossen haben sollen, wurden nach rund zwei Stunden Verhandlung zu Geldstrafen von 1.200,- und je 8.000,- Euro verurteilt. Zudem bleiben die Tatwaffen!-->!-->!-->…