Arbeiterkammer sicherte Ansprüche eines Autoverkäufers
EINEM AUTOVERKÄUFER KAM ES SELTSAM VOR, DASS NACH DER EINVERNEHMLICHEN AUFLÖSUNG SEINES ARBEITSVERHÄLTNISSES DER BEREITS AUSBEZAHLTE URLAUBSZUSCHUSS WIEDER RÜCKVERRECHNET WORDEN WAR. DAHER LIESS ER SEINE ENDABRECHNUNG IN DER ARBEITERKAMMER KONTROLLIEREN. DABEI STELLTEN SICH MEHRERE MISSSTÄNDE HERAUS. DER MANN WAR UNTER ANDEREM ZU NIEDRIG EINGESTUFT UND HATTE EINIGE ANSPRÜCHE NICHT BEZAHLT BEKOMMEN.
Sieben Monate war der Arbeitnehmer als Autoverkäufer tätig. Das Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung.!-->…