Klage gegen Firma wegen „heilender“ Naturfelldecken: Oberlandesgericht Graz bestätigt Rechtsmeinung der AK OÖ
DASS IHRE NATURFELLDECKEN UND „ENERGIE-PFLASTER“, WIE VON DER PGA NATUR ENERGIE HANDELS- UND VERTRIEBS GMBH ANGEPRIESEN, EINE HEILENDE UND SCHMERZLINDERNDE WIRKUNG HABEN, SEI IRREFÜHREND. AUSSERDEM GEBE ES BEI KÄUFEN DIESER PRODUKTE AN DER HAUSTÜR EIN WIDERRUFSRECHT. SO EIN URTEIL DES OBERLANDESGERICHTES GRAZ. DEN FALL INS ROLLEN GEBRACHT HATTE DIE ARBEITERKAMMER OÖ.
Zur Vorgeschichte: Eine aus dem Bezirk Vöcklabruck stammende Frau wandte sich an die Konsumentenschützer der AK OÖ, nachdem ihr 88-jähriger Vater!-->…