Einvernehmliche Auflösung im Krankenstand: AK erkämpfte Entgeltfortzahlung für einen Koch
EIN PAAR TAGE NACHDEM ER SICH KRANK GEMELDET HATTE, UNTERSCHRIEB EIN KOCH AUS DEM MÜHLVIERTEL AUF DRÄNGEN SEINES ARBEITGEBERS DIE EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES. DENNOCH WÄRE IHM DIE ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKENSTAND ZUGESTANDEN. DA SICH DER ARBEITGEBER WEIGERTE, DIESE ZU ZAHLEN, MUSSTE DER KOCH DIE AK OBERÖSTERREICH EINSCHALTEN.
Der Koch war rund vier Monate in einem Gastronomiebetrieb als Stellvertreter des Küchenchefs beschäftigt. Etwas mehr als zwei Wochen nachdem er sich krank gemeldet hatte,!-->…