Großer Erfolg der AK Oberösterreich beim EuGH: Urlaubsabgeltung gebührt nun auch bei vorzeitigem Austritt
Linz (OTS) - Die AK Oberösterreich hatte im Jänner 2019 die erste Klage auf Auszahlung der ausstehenden Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt eingebracht. Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Bestimmungen aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta der Europäischen Union unmittelbar anwendbares Recht sind. Somit gibt es nun bei jeder Art der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Urlaubsabgeltung. „Im konkreten Fall ging es zwar nur um drei!-->…