Barrierefreiheit in Krankenanstalten: Stellungnahme veröffentlicht
Unabhängiger Monitoringausschuss und Wiener Monitoringstelle erläutern Theorie und Praxis barrierefreier Krankenanstalten
Wien (OTS) - Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält das Recht auf eine unabhängige und somit barrierefreie Lebensführung sowie volle Teilhabe in allen Bereichen fest. Artikel 25 verpflichtet Österreich als Vertragsstaat dazu, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu garantieren.!-->!-->!-->…