Innenministerium erteilt Ausfuhranträge unter genauer Beachtung der aktuellen Gesetzeslage
Korrekte Prüfung der geopolitischen Lage – auch im Zielland – ist ein wichtiger Faktor
Das Bundesministerium für Inneres weist in Zusammenhang mit der Berichterstattung am 20. Juni 2026 in der Tageszeitung „Kurier“ über Ausfuhrgenehmigungen für Schusswaffen darauf hin, dass sämtliche Anträge auf Grundlage der geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften geprüft und entschieden werden.
Bei der Beurteilung von Ausfuhranträgen werden zahlreiche Kriterien berücksichtigt. Neben den gesetzlichen!-->!-->!-->…