Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds wirddauerhaft gesenkt
Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz im Nationalrat beschlossen
Wien (PK) - Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) wird angepasst, damit der von Leiharbeitsfirmen zu leistende Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35% belassen wird. Ursprünglich wäre eine schrittweise Erhöhung auf 0,5% ab April 2019 und auf 0,8% ab April 2021 vorgesehen gewesen. In der heutigen Nationalratssitzung wurde die Novellierung mittels Annahme des von den Koalitionsparteien eingebrachten!-->!-->!-->…