Arbeitslosenversicherung: Beiträge werden auch für geringverdienende Selbständige gesenkt
Sozialausschuss befasste sich außerdem mit Tätigkeitsbericht des Behindertenanwalts
Wien (PK) - Der Nationalrat hat im Frühjahr dieses Jahres
beschlossen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für
NiedrigverdienerInnen zu senken. Wer weniger als 1.948 € verdient,
muss seit Juli lediglich einen reduzierten Beitragssatz zahlen. Bei
einem Einkommen unter 1.648 € entfallen die Beiträge sogar gänzlich.
Nun soll auch für selbständig Beschäftigte, die freiwillig in der
Arbeitslosenversicherung versichert sind,!-->!-->!-->…