Volksbegehren Mietenstopp in Bayern – Das fehlte gerade noch
Straubing (ots) - In Mietangelegenheiten war bisher die Sache halbwegs klar: Wer wann Miete verlangen und erhöhen kann, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Im Laufe der Jahre wurde am BGB-Mietrecht so viel herumgedoktert, dass es an sich schon recht unübersichtlich geworden ist. Wenn nun auch noch je nach Bundesland weitere Vorschriften hinzutreten würden, welche dieselbe Gesetzesmaterie regeln, ist gleichsam die Büchse der Pandora geöffnet: Jedes Land könnte je nach Ausrichtung seiner Regierung!-->…