Greenpeace-Beschwerde zu Molln: Verfassungsgerichtshof ist jetzt involviert
Oberösterreichisches Landesverwaltungsgericht vermutet Verfassungswidrigkeit im Naturschutzgesetz – Verfahren unterbrochen, bis Entscheidung des VfGH vorliegt
Wien / Molln (OTS) - Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht lässt das Naturschutzgesetz vom Verfassungsgerichtshof auf seine Verfassungskonformität prüfen. Anlass dazu ist unter anderem die Greenpeace-Beschwerde gegen die Gasbohrungen von ADX in Molln. Grund dafür ist die Umkehr des Grundsatzes der aufschiebenden Wirkung von!-->!-->!-->…