Stephan Brandner: „Gesetzliche Entschädigung für durch Zwangsmaßnahmen geschlossene Unternehmen statt Abspeisung nach…
Berlin (ots) - Tausende Betriebe sind aufgrund staatlicher Anordnung für einige Wochen, eventuell sogar Monate geschlossen worden. Betroffen sind etwa Gaststätten, Friseurgeschäfte und Einzelhandelsunternehmen. Ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch besteht bislang nur sehr eingeschränkt. Zu dieser Problemlage merkt Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, an:
"Entschädigungszahlungen stehen Unternehmern nach § 56 Infektionsschutzgesetz nur dann zu, wenn sie selbst von!-->…