AK Erfolg: Ehemals gemeinnütziger Bauträger insolvent – Mieter:innen bekommen vollen Finanzierungsbeitrag, nicht mickrigere Konkursquote!
AK bekam vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht: AK legte Gesetz anders aus als Masseverwalter, der den Mieter:innen bei Mietvertragskündigung nur Konkursquote zahlen wollte
Familie S. kündigte ihren Mietvertrag bei der ehemals gemeinnützigen Vermieterin „die Eigentum“. Sie rechneten mit der Rückzahlung ihres Finanzierungsbeitrages, den sie am Beginn des Mietverhältnisses gezahlt hatten. Er machte nunmehr rund 14.000 Euro aus. Die Vermieterin war aber kurz davor pleite gegangen. Der Masseverwalter!-->!-->!-->…