Gesundheitsministerium legt 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung vor
Die Verordnung soll ab 15.03. gelten
Wien (OTS) - Die von der Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten angekündigten kontrollierten Lockerungsschritte sollen mit Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat ab 15. März 2021 gelten. Die Nachschärfungen im beruflichen Bereich sollen ab 1. April in Kraft treten, um die nötige Vorbereitungszeit zu gewährleisten. Vorgesehen sind Lockerungen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen in ganz Österreich für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Bereich des!-->!-->!-->…