COVID-19 Sondermaßnahmen in Tirol ab 12. Februar 2021
Wien (OTS) - Der Gesundheitsminister hat aufgrund des vermehrten Auftretens von Mutationen des neuartigen Corona-Virus für das Bundesland Tirol (mit Ausnahme von Osttirol, Vomp-Hinterriss und Jungholz) die COVID-19-Virusvariantenverordnung erlassen. Sie besagt, dass das Überschreiten der Grenzen von Tirol ins benachbarte Ausland bzw. zu benachbarten Bundesländern nur mehr gestattet ist, wenn ein nicht mehr als 48 Stunden alter, negativer SARS-CoV-2 Test mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgewiesen wird. Diese!-->…