Sensationsurteil OLG Oldenburg: Wissen der Kläger über Diesel-Abgasskandal schützt VW nicht vor Strafe
Lahr (ots) - Hammerurteil des Oberlandesgerichts Oldenburg: Selbst, wenn der klagende Käufer über den Diesel-Abgasskandal bei VW informiert gewesen sein sollte, schützt das die VW AG nicht vor ihrer Strafe. Das Gericht verurteilte am 16. Januar 2020 nach diesem Grundsatz den VW-Konzern auf Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) und Zinsen an den klagenden Verbraucher (Az. 14 U 166/19). Das mögliche Verbraucher-Wissen über den Diesel-Abgasskandal zum Zeitpunkt des Autokaufs hatte bisher!-->…