Nationalrat beschließt einhellig neue Ausnahmeregelungen bei Zuverdienstverbot und Kündigungsfristen
Grünes Licht auch für Tourismusbeschäftigtenfonds
Die vor dem Sommer beschlossenen Einschränkungen der Zuverdienstmöglichkeiten von Arbeitslosengeldbezieherinnen und -beziehern ab 2026 sehen Ausnahmen etwa für ältere Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behindertenstatus vor. Der Nationalrat stimmte heute einhellig für eine Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, durch die diese Ausnahmeregelungen auf Personen erweitert weden soll, die im Auftrag des Arbeitsmarktservices (AMS) eine längere!-->!-->!-->…