Zuverdienstverbot für Arbeitslose: Sozialausschuss empfiehlt Nachbesserungen
Ausnahmeregelung soll auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer längerer AMS-Umschulungen gelten
Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 hat der Nationalrat vor dem Sommer deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Ab 2026 wird es demnach nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, parallel zum Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geringfügig dazuzuverdienen.
Solche Ausnahmen gelten etwa für ältere!-->!-->!-->…