Vertriebene aus der Ukraine: Zugang zu Familienleistungen nur bei Erwerbstätigkeit oder Meldung beim AMS
Weiters Debatte über Umsetzungsbericht zur österreichischen Jugendstrategie im Familienauschuss
Wenn Vertriebene aus der Ukraine ab November weiterhin Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen, dann müssen sie entweder erwerbstätig sein oder sich beim AMS melden. Dies sieht ein umfassender Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, der heute im Familienausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen beschlossen wurde.
Obwohl dieser Personengruppe aufgrund der europäischen!-->!-->!-->…