Russland-Sanktionen: Nationalrat beschließt Sondergesetz zur einheitlichen Vorgangsweise bei öffentlichen Aufträgen
Justizministerium für etwaige Ausnahmegenehmigungen zuständig
Gemäß den geltenden Russland-Sanktionen ist es der öffentlichen Hand grundsätzlich verboten, Aufträge oder Konzessionen an Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus der Russischen Föderation zu vergeben bzw. derartige Aufträge oder Konzessionen fortzuführen. Allerdings können die einzelnen EU-Staaten laut entsprechender EU-Verordnung für bestimmte, taxativ aufgezählte Bereiche Ausnahmen festlegen bzw. genehmigen. In Österreich wird für!-->!-->!-->…