Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein begrüßt Vorstoß zu Traumanetzwerken

Ehrliche Abrechnung bei der Querfinanzierung und bessere Versorgungsqualität durch effizientere Zusammenarbeit

Wien (OTS) – Gute Traumatologie ist nach allen Unfällen gefordert, gleich ob nach Arbeits- oder Freizeitunfällen. „Es kann aber nicht sein, dass die Betriebe, die eine Arbeitsunfallversicherung zahlen, die Behandlung von Freizeitunfällen, die mittlerweile 80 Prozent der Behandlungen in Unfallkrankenhäuser ausmachen, weiter so mitfinanzieren“, hält Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein fest. Es brauche, wie in Klagenfurt und Salzburg bereits angedacht, eine bessere Integration und Zusammenarbeit mit anderen Krankenanstalten. „Der Vorschlag der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie, regionale Traumanetzwerke zu etablieren, unabhängig von Bundesländergrenzen, ist ein guter Ansatz zur besseren Integration von Leistungen zum Wohle aller Patientinnen und Patienten“, so Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein. Die hohe Kompetenz der Unfallkrankenhäuser braucht es auch künftig aber mit einer noch besseren Verschränkung sowie der Abgleichung von Behandlungsqualität und klarer Aufgabenaufteilung mit den Trägern der Landeskrankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. Eine stärkere Verschränkung erfordere aber auch mehr Kostenehrlichkeit.

Es gehe darum, die Querfinanzierungen neu zu gestalten. Noch in dieser Woche werden weitere Verhandlungen geführt, mit der ÖGU und mit dem Koalitionspartner. „Wir wollen bis Mai einen klaren Fahrplan, wie der Versicherungsbeitrag für Betriebe von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt werden kann“, so Hartinger-Klein. „Ein leistungsorientiertes Finanzierungssystem muss nach einer fast zwei Jahrzehnte geführten Diskussion endlich umgesetzt werden um Kostentransparenz herzustellen.“ Nicht vergessen dürfe man auch, dass vier der Sonderviersicherungsträger bereits Unfall- und Krankenversicherung in einem hätten. Weiters müsse die AUVA aber auch konkrete Konzepte für interne Sparziele ohne Leistungskürzungen vorlegen und bis Jahresende Umsetzungserfolge vorweisen.

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