Bautenausschuss debattiert über gemeinnützigen Wohnbau

Wirtschaftsministerin Schramböck kündigt Novelle des WGG für erstes Halbjahr 2019 an

Wien (PK) – Die gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) standen im
Mittelpunkt des heutigen Bautenausschusses. Anlass gab dazu eine
Aussprache mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sowie ein
Antrag von Abgeordnete dr ÖVP und FPÖ, die eine Novellierung des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) unterstützen. Dieser Antrag
fand neben den Regierungsfraktionen auch die Zustimmung der SPÖ.
Einstimmige Zustimmung gab es für eine im Ausschuss formulierte
Fünf-Parteien-Entschließung, die sich gegen kurzfristige Vermietungen
von gemeinnützigen Wohnungen über Tourismusplattformen ausspricht.

Die NEOS treten dafür ein, die Bezüge von Vorständen und
GeschäftsführerInnen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen zu begrenzen
und zudem dort verstärkt Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu
setzen, ihre Anträge dazu wurden mit Verweis auf die geplante Novelle
mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Schramböck: Novellierung des WGG soll Aufsichtsbehörden stärken

Wirtschaftsstandortministerin Margarete Schramböck kündigte an, die
Novelle zum Wohnbaugemeinnützigkeitsgesetz (WGG) gegen Ende des
ersten Halbjahres 2019 vorzulegen. Die Bundesregierung bekenne sich
zum gemeinnützigen Wohnbau, betonte die Bundesministerin für
Wirtschaftsstandort und Digitalisierung, wolle aber auch
Möglichkeiten bieten, Wohnungseigentum zu erwerben.

Die 180 gemeinnützigen Wohnbauträger in Österreich hätten hohe
Bedeutung und hohe Verantwortung für die Bevölkerung, betonte
Schramböck. „Jede sechste Österreicherin bzw. jeder sechste
Österreicher lebt in einer gemeinnützig errichteten Wohnung.“ Daher
sei es wichtig, diesen Bereich zu unterstützen. In ihrem Resort werde
derzeit auch intensiv an einer Novelle zur
Gebarungsrichtlinienverordnung gearbeitet. Die Begutachtung habe mit
18. Oktober 2018 geendet. Noch in diesem Monat soll die Verordnung
fertiggestellt werden.

Klar geregelt sollen die Bezugsobergrenzen der Manager im
gemeinnützigen Wohnbau werden. Sie habe bereits im
Rechnungshofausschuss zugesichert, den § 26 WGG dazu zu
modernisieren. Derzeit orientiere sich die Obergrenze noch am
veralteten Dienstklassensystem. „Wir wollen die besten Köpfe in
diesem Bereich einsetzen, aber weg von diesem veralteten System“, hob
die Ministerin hervor. Künftig wolle man sich an der
Vertragsschablonen-Verordnung orientieren.

Zudem berichtete Margarete Schramböck, dass die Aufsicht im
gemeinnützigen Wohnbau gestärkt werden soll, um beispielsweise
Spekulationen zu verhindern, ohne aber dabei eine
Überbürokratisierung zu schaffen. Das betreffe auch die Überprüfung
der Manager im gemeinnützigen Wohnbau vor ihrer Bestellung in
Hinblick auf deren Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf die Frage von
Ausschussmitglied Gertraud Salzmann (ÖVP), was konkret geplant sei,
antwortete die Ressortchefin, es gehe hier darum, die Transparenz zu
erhöhen und damit Bestellungen Compliance-gerecht erfolgen zu lassen.
Irmgard Griss (NEOS) schlug vor, ein System einzurichten, das jenem
der Finanzmarktaufsicht ähnlich ist. Schramböck sicherte zu, diesen
Vorschlag diskutieren zu wollen.

Griss wendete auch ein, dass die Fördervoraussetzungen im
gemeinnützigen Wohnbau bei der Vergabe von Wohnungen sehr genau
geprüft werden. Weitere Prüfungen seien jedoch nicht vorgesehen,
obwohl sich bei vielen im Laufe des Lebens die finanzielle Situation
verbessere. Würde man die Einkommensentwicklung berücksichtigen, aber
gleichzeitig darauf achten, dass die Betroffenen nicht aus den
gemeinnützig errichteten Wohnbauten ausziehen, wäre weiterhin eine
durchmischte Bevölkerung gewährleistet und man würde eine
Ghettobildung vermeiden, erklärte Griss. Die Mehreinnahmen sollten in
die Gemeinnützigkeit zurückfließen, um die Mieten für die Bedürftigen
niedrig zu halten. SPÖ-Abgeordneter Klaus-Uwe Feichtinger sah das
ebenfalls als sinnvoll, doch müsse man dabei sicherstellen, dass die
Bürokratie nicht überborde.

Wolfgang Zinggl (PILZ) wies darauf hin, dass die Mieten seit dem Jahr
2000 um 220 Prozent gestiegen seien. Er hält es nicht für
realistisch, Eigentum statt Mieten zu empfehlen und gleichsam wie
Marie-Antoinette „Kuchen statt Brot“ zu empfehlen. Auch Christian
Kovacevic (SPÖ) erblickte einen Widerspruch zwischen der Förderung
von Wohnungseigentum und dem gleichzeitigen Erhalt bzw. Ausbau des
gemeinnützigen Wohnbaus. Ausschussvorsitzende Ruth Becher (SPÖ)
berichtete, dass der Erwerb von Wohnungen und Reihenhäusern
unterschiedlich gehandhabt werde, was einer Ungleichbehandlung
gleichkomme.

Die Wirtschaftsministerin teilte die von der Opposition
angesprochenen Bedenken nicht. Der gemeinnützige Wohnbau solle dem
Mittelstand zugutekommen und leistbares Wohnen ermöglichen. Sie
begrüßte es auch, wenn es hier zu nachträglichem Eigentumserwerb bei
den Wohnungen kommt. Ihrer Meinung nach sollte beim Erwerb von
Reihenhäusern und Wohnungen Gleichbehandlung erreicht werden.

Thema der Aussprache war auch die Spekulation mit gemeinnützig
errichteten Wohnungen, die Volker Reifenberger (FPÖ) ebenso wie seine
Fraktionskollegen Peter Gerstner und Philipp Schrangl kritisierten.
Auch Johann Singer (ÖVP) wies darauf hin, dass das Kapital aus
gemeinnützig errichtetem Wohnraum im Kreislauf der Gemeinnützigkeit
bleiben sollte. SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim zeigte auf, dass
„dubiose Kurzzeitvermietungen“ vermehrt auch im gemeinnützigen
Wohnbaubereich vorkommen.

Margarete Schramböck betonte, dass Spekulation jedenfalls zu
vermeiden sei, die nachträgliche Wohnungseigentumsbegründung im
gemeinnützigen Wohnbaubereich jedoch für junge Familien eine wichtige
Möglichkeit sei, Wohnungseigentum zu erlangen. Bereits in der
WGG-Novelle 2016 habe man daher mit einem Veräußerungsverbot von zehn
Jahren eine Spekulationsfrist eingeführt. Darüber hinaus sei beim
Verkauf die Differenz auf den jeweils aktuellen Verkehrswert zu
berücksichtigen. „Diese Regelung hat gegriffen“, betonte die
Ministerin. Zum Problem der Kurzzeitvermietungen betonte sie, die
Unterbindung von Missbrauch sei auch der Regierung ein Anliegen sei.

Schramböck betonte weites die Wichtigkeit der
Landes-Aufsichtsbehörde. Der Anteilsverkauf an Bauvereinigungen sei
heikel, sagte Schramböck, es sei aber möglich, ihn der Genehmigung
durch die Landes-Aufsichtsbehörde zu unterstellen. Aus ihrer Sicht
hat sich die Aufsicht der Länder über den gemeinnützigen Wohnbau
bewährt. Der unterschiedlichen Spruchpraxis könne man möglicherweise
durch eine Stärkung des Revisionsverbands begegnen, der
Parteienstellung bekommen könnte.

Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) wies darauf hin, dass in den Budgets
2018/19 weniger Mittel für Umweltbelange zur Verfügung stehen würden
als in den vorangegangenen Budgets. Wenn nun Mittel für die
thermische Sanierung gekürzt würden, wäre sicherzustellen, dass die
Klimaschutzstrategie weiterverfolgt werden könne.
Wirtschaftsministerin Schramböck versicherte, sie werde diesbezüglich
Gespräche mit Umweltschutzministerin Elisabeth Köstinger führen.

ÖVP und FPÖ für umfassende Novellierung des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

Für eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen, die aus ihrer Sicht eine
Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen
Wohnungswirtschaft bedeuten würden, setzen sich Johann Singer (ÖVP)
und Philipp Schrangl (FPÖ) ein ( 448/A(E) ). Damit soll leistbarer
Wohnraum unter aktuellen Bedingungen sichergestellt werden, heißt es
im Antrag. In Ballungsräumen soll nach den Vorstellungen der
Abgeordneten die Eigentumsbildung forciert werden, wobei aber
gleichzeitig ein breiter Bestand an dauerhaft sozial gebundenen
Mietwohnungen gesichert bleiben müsse.

Schrangl hob besonders den Wunsch hervor, den Eigentümerkreis der
Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) um die Länder zu erweitern. Mit einer
Verländerung der WBIB würde man den Bundesländern ein gutes
Instrument in die Hand geben, um leistbaren Wohnraum zu schaffen. Für
die Beteiligung des Bundes an der WBIB habe es bereits grünes Licht
aus Brüssel gegeben, es sei daher schade, dass sie jetzt nicht in der
geplanten Form kommen soll.

Ein besonderes Anliegen sind Singer und Schrangl Klarstellungen bei
nachträglichen Wohnungseigentumsübertragungen, wobei der Abfluss
gemeinnützig erwirtschafteten Vermögens durch eine klarer gefasste
Genehmigungspflicht für Paketverkäufe vermieden werden soll. Lücken
und Umgehungsmöglichkeiten bei Anteilsübertragungen gemeinnütziger
Bauvereinigungen (GBV) müssten beseitigt und die Wohnzweckbindung
gemeinnützigen Wohnraums besser verankert werden. Modernisiert werden
sollten laut Schrangl auch die Bestimmungen der
Eigenkapitalverzinsung und des Eigenmitteleinsatzes. Das werde aber
keinen Einfluss auf die Mieten haben, betonte er auf diesbezügliche
Befürchtungen von SPÖ-Abgeordneter Petra Wimmer. Neu zu regeln wären
jedenfalls auch die Bezüge für Vorstandsmitglieder und
Geschäftsführer von GBV.

Irmgard Griss wies auf Forderung des Rechnungshofs nach einer
erweiterten Prüfbefugnis für GBV hin. Aus ihrer Sicht wäre es
wünschenswert, besser kontrollieren zu können, ob öffentliche Mittel
tatsächlich für gemeinnützigen Wohnbau eingesetzt werden. Alles in
allem sehe sie aber keine besondere Notwendigkeit für den Antrag, der
nur ausdrücke, was die Regierung ohnehin plane, sagte Griss. Wolfgang
Zinggl (PILZ) stimmte zu und meinte, da die Bundesregierung bereits
an der Novellierung arbeite, einige Punkte nach Aussage von
Ministerin Schramböck noch offen seien, sollte der Antrag vertagt
werden. ÖVP-Abgeordneter Singer hielt ihm entgegen, der Antrag solle
das besondere Interesse des Parlaments an dem Thema unterstreichen,
er nehme zudem neue Aspekte auf, die bei der Novelle noch
berücksichtigt werden sollten.

Zinggl schlug für das WGG auch die Möglichkeit einer Eintragung von
Wohnungen nach Gemeinnützigkeitsgesetz ins Grundbuch vor, um das
Veräußerungsverbot damit klar sichtbar zu machen. Schrangl sagte
dazu, ein Regierungskommissär, der das Veräußerungsverbot überwachen
wird, werde die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden erweitern, auch
was die Kontrolle des Veräußerungsverbotes betreffe. Die Frage der
Abbildung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch soll aber jedenfalls
berücksichtigt werden. Eine wichtige Frage sei auch, was mit jenen
Wohnungen geschehen solle, die den GBV bereits entzogen wurden.

SPÖ-Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger wollte wissen, wie es um die
von der Regierung geplante Stärkung der Aufsichtsbehörden stehe.
Angela Lueger (SPÖ) fragte, welcher Kontrolle der geplante
Regierungskommissär unterliegen solle. Josef Muchitsch (SPÖ) wies
darauf hin, dass die Zusage aus Brüssel nur für die WBIB für die
Übernahme von Bundeshaftungen gegolten habe. Nun sei aber die Rede
von Verländerung, was die Möglichkeit von Landeshaftungen
einschließe. Das werde man in Brüssel neu verhandeln müssen.

Bundesministerin Schramböck erwiderte, ein Notifizierungsverfahren in
Brüssel werde zwar erforderlich sein, da sich am geplanten System
aber grundsätzlich nichts ändere, gehe sie davon aus, dass das
Verfahren kurz sein werde und keine Schwierigkeiten zu erwarten
seien. Die Funktion des Regierungskommissärs sei als eine Art
verlängerter Arm der Landesaufsichtsbehörden geplant. An den
Detailregelungen müsse man noch arbeiten. Auch den von Zinggl
angesprochenen Punkt der Grundbucheintragungen werde man
berücksichtigen, sagte Schramböck. Zur Stärkung der Aufsichtsbehörden
gehöre auch die Schaffung eines Regierungskommissärs. Die Branche der
gemeinnützigen Bauvereinigungen werde zudem zur Annahmen des
Corporate Governance Kodex verpflichtet, unterstrich Schramböck.

Der Vertagungsantrag wurde schließlich nur von der Liste Pilz und den
NEOS unterstützt und der Antrag der Koalition mit den Stimmen von
ÖVP, FPÖ und SPÖ angenommen.

Alle fünf Fraktionen waren zudem im Vorfeld des Ausschusses
übereingekommen, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu
formulieren. Demnach soll im Rahmen der geplanten Novelle des WGG
auch die Möglichkeit eines Verbots der kurzfristigen Vermietung von
Wohnungen des gemeinnützigen Sektors auf Tourismusplattformen geprüft
werden. Damit hoffe man, Missbrauch in diesem Bereich auszuschalten,
erklärte Selma Yildirim (SPÖ). Der Antrag wurde einstimmig
angenommen.

NEOS: Bezüge bei gemeinnützigen Bauvereinigungen begrenzen und
Korruptionsprävention stärken

Zum Thema GBV haben die NEOS zwei Anträge eingebracht, die beide mit
den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt wurden. Die NEOS-Abgeordneten
Irmgard Griss und Gerald Loacker weisen in einem Entschließungsantrag
zum einen auf Kritik des Rechnungshofs an überhöhten Bezügen von
Vorstandsmitgliedern und GeschäftsführerInnen gemeinnütziger
Bauvereinigungen hin. Demzufolge würden Aufwendungen für das
Management oft nicht in angemessenem Verhältnis zur Größe und
finanziellen Leistungskraft der Bauvereinigungen stehen ( 425/A(E) ).

Ihre Fraktion trete für eine Änderung des §26 des WGG in Richtung
fixer Jahresbezüge und All-In-Verträge ein, sagte Irmgard Griss
(NEOS) im Ausschuss. Auch sollte eine Präzisierung der Bezugsgrenzen
erfolgen und die Prüfungsrichtlinienverordnung die Überprüfung der
Angemessenheit von Bezügen genauer regeln.

Wolfgang Zinggl (PILZ) meinte wie Griss, dass die Vorschläge rasch
umgesetzt werden könnten. Aus Sicht von Philipp Schrangl (FPÖ) und
Johann Singer (ÖVP) ist in einigen Punkten noch eine Präzisierung
notwendig, weshalb eine Vertagung gerechtfertigt sei. Der Antrag gehe
jedoch in die richtige Richtung und sein Inhalt werde in die Novelle
des WGG einfließen, betonten beide Abgeordnete. Das bestätigte auch
Ministerin Schramböck.

Eine Reihe von Maßnahmen ist aus Sicht der NEOS zudem erforderlich,
um die Korruptionsprävention und die fachliche Qualität in
Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften zu verbessern (
178/A(E) ). Daher sollten Mehrfachfunktionen in leitenden Gremien
bzw. Positionen gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften und in damit
verbundenen Bauunternehmen auf fünf Jahre limitiert werden. Zudem
wäre eine Limitierung des Einflusses von Personen oder
Personengesellschaften auf höchstens ein Achtel der Stimmrechte
sinnvoll. Für Aufsichtsratsmitglieder sollten ferner klare
Anforderungen in Bezug auf persönliche Zuverlässigkeit und fachliche
Eignung („Fit & Proper“) sowie Cooling-off-Perioden festgelegt
werden, wie sie bereits bei Bankinstituten gelten, forderte Griss.

Johanna Jachs (ÖVP) sagte, die Koalition führe Gespräche in dieser
Richtung, und verwies auf die angekündigte Novellierung der
Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO) sowie des WGG. Auch die NEOS
seien dazu eingeladen, ihre Vorstellungen einzubringen, eine
Vertagung daher sinnhaft. Aus Sicht von Zinggl (PILZ) wäre es
zweckmäßig, auch Banken und Versicherungen in die Regelungen
einzubeziehen, da diese immer stärker das Bauen bestimmen würden.
Wirtschaftsministerin Schramböck sagte, der Vergleich mit den Banken
sei nicht völlig angemessen, da die Bankbranche ganz andere
Strukturen aufweise als Bauvereinigungen. Die Herausforderung
bestehen daher darin, strengere Regeln, gl

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender