
Nationalrat: Marken- und Patentanmeldungen werden günstiger
Debatte zur Umsetzung einer EU-Richtlinie beim Markenschutz und zur Senkung der Patentamtsgebühren
Wien (PK) – Der Nationalrat debattierte heute über die vollständige
Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Registerschutz auch für
unkonventionelle Markenformen erlaubt. Gleichzeitig werden die Kosten
der Markenanmeldung gesenkt und Maßnahmen gegen Produktpiraterie
geschaffen. Auf niedrigere Kosten zielt auch eine Änderung des
Patentamtsgebührengesetzes ab. Ihr zufolge werden Patentanmeldungen
künftig günstiger, die Einreichung vereinfacht und die
Patentamtsgebührenverordnung gestrichen. Die Bedeutung der beiden
Gesetze für die Innovationskraft Österreichs wurde von allen
Fraktionen unterstrichen. Begleitet von Lob wurden beide Gesetze
einstimmig beschlossen.
Patentanmeldungen werden günstiger
Mit der Änderung des Patentamtsgebührengesetzes werden
Patentanmeldungen künftig günstiger. Konkret ist vorgesehen, dass der
derzeit nur für nationale Markenanmeldungen gültige Online-Bonus auf
weitere Verfahren mit elektronischer Einreichung ausgeweitet wird.
Für mehrere gleich lautende Anträge auf Namensänderungen und
Firmenwortlautänderungen zu Schutzrechten sollen künftig nur einmal
Gebühren anfallen. Außerdem wird durch die ersatzlose Streichung der
Patentamtsgebührenverordnung künftig die doppelte Gebührenlast für
schriftliche Ausfertigungen entfallen und es erfolgt eine Senkung der
Verfahrensgebühren für Anträge vor der Nichtigkeitsabteilung des
Österreichischen Patentamts auf international übliches Niveau.
Die Abgeordneten unterstrichen in der Nationalratsdebatte durchwegs
die Bedeutung von Patenten für die Innovationskraft Österreichs. Die
Innovationsfähigkeit sei entscheidend für die Zukunft und mit dem
Gesetz werde der Innovationsstandort Österreich gestärkt, sagte
Christian Schandor (FPÖ). Wie auch Martina Diesner-Wais (ÖVP) strich
er positiv hervor, dass durch die Änderung des
Patentamtsgebührengesetzes der Online-Bonus ausgeweitet und die
Bürokratie bei der Patenteinreichung erleichtert wird. Dadurch wird
es einfacher, geistiges Eigentum zu schützen, ist Diesner-Wais
überzeugt. Mit der Änderung werden Hürden für Start-ups und
JungunternehmerInnen abgebaut, unterstrich Doris Margreiter (SPÖ). Es
müsse aber gelten, die Patentanmeldungen künftig noch
niederschwelliger zu machen. Peter Weidinger (ÖVP) sieht in dem
Gesetz einen wichtigen Schritt hin zu einem „European Dream of Life“,
mit dem die österreichischen Forschung zukunftsfit gemacht wird. Es
sei ein modernes Gesetz, das den ForscherInnen dient und
Möglichkeiten schafft. Bundesminister Norbert Hofer dankte den
MitarbeiterInnen im Patentamt, deren Arbeit oft schwierig und
herausfordernd sei.
Neuer Markenschutz ermöglicht Multimedia-Marken
Viel Lob gab es im Nationalrat für die vollständige Umsetzung einer
EU-Richtlinie zum Markenschutz. Damit wird es künftig ermöglicht,
auch neue Markenformen schützen zu lassen. So entfallen die
Darstellung einer Marke mit zwingend grafischen Mitteln und die
Zulässigkeit der Darstellungsmöglichkeiten im elektronischen
Register. Neue, unkonventionelle Markenformen sollen so
Registerschutz erlangen können. Außerdem werden mit dem Gesetz
Maßnahmen gegen Produktpiraterie geschaffen und die mit einer
Markenanmeldung verbundenen Kosten gesenkt.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei ein wichtiger Schritt hin zu
einem modernen Markenrecht, unterstrich Gerhard Deimek (FPÖ). Positiv
strich er hervor, dass damit das Rechtsschutzsystem ausgebaut und ein
wichtiger Beitrag im Kampf gegen Produktpiraterie geleistet werde.
Mit dieser Harmonisierung des Markenrechts werde ein modernes Gesetz
geschaffen, damit Österreich bei der Innovation im weltweiten
Spitzenfeld bleibt, unterstrich Christoph Stark (ÖVP). Dies sei
insbesondere wichtig, da Innovation ein entscheidender
Beschäftigungsmotor sei. Wie Patente seien auch Marken ein wichtiger
Indikator für die Innovationskraft eines Landes, sagte Nurten Yilmaz
(SPÖ). Als Nächstes müsse es aber auch gelten, die Forschungsgelder
richtig einzusetzen und den Konzepten von ExpertInnen zu folgen, gab
sie in die Richtung von Minister Norbert Hofer zu bedenken. Durch das
Markenrecht sollen UnternehmerInnen, aber auch KonsumentInnen
geschützt werden, betonte Alois Rosenberger (ÖVP). VerbraucherInnen
können sich so ein Bild von Herstellern machen. Er gab aber auch zu
bedenken, dass speziell bei Lebensmitteln eine solche Kennzeichnung
nicht immer gegeben sei, weshalb er sich für eine
Herkunftskennzeichnung stark machte. (Fortsetzung Nationalrat) see
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