
Nationalrat senkt Arbeitslosenversicherungsbeiträge für geringverdienende Selbständige
Gesetzesinitiative der Koalition mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet
Wien (PK) – Nach der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge
für niedrigverdienende unselbständige ArbeitnehmerInnen im Frühjahr
dieses Jahres kommt nun eine analoge Regelung auch für selbständig
Beschäftigte, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung
versichert sind. Ein entsprechender Gesetzesantrag der
Koalitionsparteien wurde heute vom Nationalrat mit den Stimmen von
ÖVP und FPÖ verabschiedet, die sich davon vor allem eine Entlastung
für junge UnternehmerInnen mit geringem Einkommen erwarten. Die SPÖ
hingegen lehnte die Anpassung als „Klientelpolitik“ ab und vermisste
jegliche soziale Treffsicherheit. Von fehlender sozialer Fairness
sprachen auch die NEOS.
Konkret werden nun Selbständige, die in die niedrigste
Beitragsgrundlagen-Stufe (1.496,25 €) fallen, monatlich nur noch
44,89 in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen,
was de facto dem Arbeitgeberanteil von 3% entspricht. Im Vergleich
dazu waren derzeit 6% oder 89,78 € fällig. Die neue Regelung wird
rückwirkend ab Juli 2018 gelten. Das Gesetz enthält auch eine
Klarstellung, mit der eine Ungleichbehandlung einer kleinen Gruppe
von Lehrlingen vermieden werden soll. Dieser Teil der Regelung wurde
in getrennter Abstimmung mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Regierungsparteien begrüßen Entlastung für Geringverdienende
Nach der Beitragssenkung für gering verdienende ArbeitnehmerInnen
werde nun eine weitere Personengruppe mit niedrigen Einkommen
unterstützt, freute sich ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf. Sie erwartet
sich vor allem eine Entlastung für junge, dynamische Menschen, die
sich für den Weg in die Selbständigkeit entscheiden und dabei nicht
mit einem hohen Einkommen starten. Wichtig ist für Graf auch, dass es
im Zuge der Gesetzesänderung zu einer Klarstellung betreffend die
Senkung der Arbeitslosenbeiträge für bestimmte Lehrlinge kommt.
Diese Anpassung bringe eine weitere Entlastung für
GeringverdienerInnen, bestätigte auch Peter Wurm (FPÖ). Betroffen
seien rund 2.500 kleine UnternehmerInnen, die sich freiwillig
versichern. Sein Fraktionskollege Hannes Amesbauer begrüßte mit
Nachdruck den Passus des Gesetzes, der einer Ungleichbehandlung einer
kleinen Gruppe von Lehrlingen vorbeugen soll. Beide FPÖ-Mandatare
betonten überdies, dass es der Bundesregierung ein Anliegen sei,
arbeitende Menschen zu entlasten.
Opposition vermisst soziale Treffsicherheit
SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl sprach hingegen von „beinharter
Klientelpolitik“, die „kilometerweit“ von sozialer Treffsicherheit
entfernt sei. Menschen mit hohem Einkommen hätten die Möglichkeit,
sich herabstufen zu lassen, und würden dabei noch subventioniert,
dies sei sozial nicht fair, empörte er sich. Die Regierung nehme den
ArbeitnehmerInnen das Geld weg, um ihre Klientelpolitik zu
finanzieren, stieß Wolfgang Knes (SPÖ) in dasselbe Horn.
Eine Beitragsreduktion für geringverdienende Selbständige verlangten
auch die NEOS mit einem bei der Abstimmung allerdings abgelehnten
Entschließungsantrag . Nach der Senkung für ArbeitnehmerInnen sei
eine Gleichbehandlung von selbständigen GeringverdienerInnen das Ziel
seiner Fraktion, erklärte Loacker, der der Initiative der
Regierungsparteien aber aus ähnlichen Gründen wie die SPÖ die
Unterstützung versagte. Durch den Antrag von ÖVP und FPÖ könnten
Selbständige nun in eine geringere Stufe optieren und sich damit
einen „Rabatt“ verschaffen, gab er zu bedenken. Dies sei nicht
gerecht, zumal ArbeitnehmerInnen nicht die Möglichkeit hätten, sich
selbst eine niedrigere Beitragsgrundlage auszusuchen. (Fortsetzung
Nationalrat) hof
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