Tabakmonopol, Katastrophenschutz, Finanzausgleich: Plenartagschließt mit Finanzgesetzen

Nationalrat gibt grünes Licht für Verkauf von Produkten mit erhitztem Tabak

Wien (PK) – Sechs Finanzgesetze schlossen heute den Plenartag im
Nationalrat ab. Zunächst verabschiedeten die Abgeordneten Änderungen
im Tabakmonopolgesetz, die es der Monopolverwaltung ermöglichen, für
ihre Leistungen Gebühren einzuheben. Durch Adaptionen des
Tabaksteuergesetzes wiederum soll in Zukunft der Verkauf von Tabak
zum Erhitzen erlaubt werden. Weitere Beschlüsse betrafen die
Aufstockung internationaler Entwicklungsfonds, Leistungen aus dem
Katastrophenfonds für die steirische Gemeinde Gasen sowie
Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder für den Ausbau der
Elementarpädagogik. Schließlich genehmigten die Abgeordneten auch ein
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Großbritannien.

Verkauf von Tabakprodukten zum Erhitzen künftig erlaubt

Durch die mehrheitlich angenommenen Änderungen des
Tabakmonopolgesetzes werden im Einzelnen die Aufgaben, Ziele und
Befugnisse der Monopolverwaltung festgeschrieben, die nun künftig für
ihre Leistungen Gebühren einheben kann. Beschlossen wurde überdies
ein von den Regierungsparteien eingebrachter §27-Antrag auf Änderung
des Tabaksteuergesetzes, der die rechtliche Grundlage für den Verkauf
von Tabak zum Erhitzen in Trafiken enthält.

ÖVP-Abgeordneter Peter Haubner begrüßte die Maßnahme im Sinne der
Wettbewerbsgleichheit für die österreichischen Trafiken. Der
Finanzminister erhalte nun durch die Freigabe von erhitztem Tabak
Steuereinnahmen, freute sich FPÖ-Mandatar Peter Wurm.

Internationale Entwicklungsfonds werden wieder aufgefüllt

Zur finanziellen Unterstützung von Entwicklungsländern soll der
internationale Entwicklungsfonds vonseiten Österreichs durch das
einstimmig beschlossene IFI-Beitragsgesetz 2018 mit folgenden
Kapitalanteilen unterstützt werden: 1.507 zusätzliche Anteile in Höhe
von 120.635 US-Dollar im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der
Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sowie 2.025
zusätzliche Anteile in selber Höhe für die selektive Kapitalerhöhung.
Die Internationale Finanzkorporation sieht vonseiten Österreichs
173.475 zusätzliche Kapitalanteile von je 1.000 US-Dollar vor. Der
von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
verwaltete Globale Umweltfazilität-Treuhandfonds wird zum siebenten
Mal mit 50,5 Mio. € aufgestockt. Der Internationale Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung wird zum elften Mal mit einem
österreichischen Beitrag von 16 Mio. € wieder aufgefüllt. Die
öffentliche Verschuldung wird sich durch Beitragsleistungen bis Ende
des Jahres 2047 um 0,04 % des BIP bzw. 249 Mio. € erhöhen.

Petra Bayr (SPÖ) sah in der Auffüllung einen Beitrag zur Förderung
von Entwicklungs- und Schwellenländern sowie zur Erreichung der
nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.

5,3 Mio. € aus Katastrophenfonds für Schutzmaßnahmen im steirischen
Hochwassergebiet Gasen

Die steirische Gemeinde Gasen, die stark von wiederkehrenden
Hochwässern aus dem Gasenbach und den Wildbachzubringern betroffen
ist, wird finanzielle Mittel aus dem Katastrophenschutzfonds
erhalten. Eine entsprechende Novelle des Katastroph enschutzgesetzes
wurde einstimmig angenommen. Konkret werden für die Gemeinde rund 3,2
Mio. € sowie für das Bundesland Steiermark rund 2 Mio. € zur
anteiligen Finanzierung der geplanten Schutzmaßnahmen gemäß dem
Wasserbautenförderungsgesetz zur Verfügung gestellt.

Der Bau von wichtigen Hochwasserschutzmaßnahmen sei nun
sichergestellt, freuten sich Maximilian Linder (FPÖ) und die beiden
ÖVP-Abgeordneten Franz Leonhard Eßl und Klaus Lindinger.

Zweckzuschüsse für Elementarpädagogik

Die gesetzliche Grundlage für die Zweckzuschüsse für die
Elementarpädagogik der nächsten Kindergartenjahre auf Basis der
15a-Vereinbarung wird mit der einer Novelle im Finanzausgleichsgesetz
geschaffen, die das Plenum mit den Stimmen der Regierungsparteien
passierte. Durch den Abschluss einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund
und Ländern wurde die Finanzierung für die nächsten vier
Kindergartenjahre bereits gesichert. Die Zweckzuschüsse des Bundes an
die Länder für den Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots,
der frühen sprachlichen Förderung und des beitragsfreien Besuchs von
elementaren Bildungseinrichtungen betragen 125 Mio. € im
Kindergartenjahr 2018/2019 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den
Kindergartenjahren 2019/2020 bis 2021/22.

Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien sieht die Gewährung
einer einmaligen Zuweisung in der Höhe von rund 6,7 Mio. € an das
Land Salzburg zur Unterstützung bei der Bewältigung des Aufwands im
Zusammenhang mit einer Geldbuße wegen der Manipulation von
Schuldendaten vor.

Nikolaus Berlakovich (ÖVP) begrüßte die Einigung, die nun
Planungssicherheit für die Gemeinden bringe und zur Vereinbarkeit von
Beruf und Familie beitrage. Wichtig sei es, dass auch im ländlichen
Raum die Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut werden. Fast eine
halbe Milliarde Euro könne nun bis 2020 in
Kinderbetreuungseinrichtungen investiert werden, bestätigte Carmen
Schimanek (FPÖ). Die Länder würden das Geld vielfach nach dem
Gießkannenprinzip verteilen, ohne einen einzigen Betreuungsplatz zu
schaffen, merkte Schimaneks Fraktionskollege Erwin Angerer mit Blick
auf Kärnten kritisch an. Besser wäre es, den Gemeinden die Mittel
direkt zur Verfügung zu stellen.

Sonja Hammerschmid (SPÖ) beklagte ebenso wie Selma Yildirim (SPÖ) das
Fehlen einer Aufgabenorientierung und argumentierte, es wäre nun
nicht möglich, die Mittel treffsicher an jene Schulen zu verteilen,
die diese am meisten brauchen. Ähnlich kritisch äußerte sich auch
Bruno Rossmann (JETZT), der das Scheitern einer Einigung über die
Aufgabenorientierung als Bankrotterklärung des Föderalismus
bezeichnete.

NEOS-Mandatar Josef Schellhorn drängte in einem Entschließungsantrag
auf die Umsetzung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs, um
eine treffsichere Verwendung der Gelder für den Ausbau und den Erhalt
von Kindergärten sowie den Bereich der Pflichtschulen zu
gewährleisten. Ziel müsse es sein, die Finanzierung der Kindergärten
langfristig auf sichere Beine zu stellen. Seine Initiative blieb
allerdings in der Minderheit.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien und Nordirland

Einstimmig wurde schließlich ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
Österreich einerseits und Großbritannien und Nordirland andererseits
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung genehmigt. Mit dem Staatsvertrag sollen
Steuerumgehungen und Gewinnverlagerungen bekämpft werden, da
multinationale Unternehmen oft Differenzen zwischen nationalen
Bestimmungen nutzen würden, um Steuerschulden zu reduzieren oder
sogar zu beseitigen.

ÖVP-Abgeordneter Franz Leonhard Eßl erwartet sich von dem Abkommen
eine weitere Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den
beiden Ländern. (Schluss) hof

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