
AK Anderl Appell an EP-Abgeordnete: Heute mit Nein gegen JEFTA stimmen!
Handelsabkommen ist reines Konzernabkommen
Wien (OTS) – Anlässlich der heute stattfindenden Abstimmung im
EU-Parlament über das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan,
JEFTA, ruft AK Präsidentin Renate Anderl die Abgeordneten auf, gegen
das Handelsabkommen zu stimmen. „JEFTA ist eine reine Konzernagenda
und bringt weder signifikante Wachstumsimpulse noch Arbeitsplätze.
Die Abgeordneten müssen daher ihre Verantwortung gegenüber den
Bürgerinnen und Bürgern ernst nehmen und dagegen stimmen“, sagt
Anderl.
Ein einmaliges „Wachstum“ von 0,14 Prozent kumuliert bis 2035 für
die gesamte EU – das ist das Ergebnis der kommissionseigenen Analyse
der Verhandlungsergebnisse von JEFTA. Für ArbeitnehmerInnen gibt es
keine Vorteile: weder Beschäftigungsimpulse noch sanktionierbare
Verstöße gegen Mindestarbeitsstandards. Dagegen gibt es zahlreiche
„Zuckerl“ für Konzerne – etwa das Aushebeln des Vorsorgeprinzips oder
mehr Zugriff auf unliebsame ArbeitnehmerInnen- und
Umweltschutzstandards. So können KonzernlobbyistInnen künftig im
Rahmen der sogenannten Regulierungskooperation Gesetzesentwürfe
beeinflussen, bevor sie ein gewähltes Parlament überhaupt zu Gesicht
bekommt. Dieses Ungleichgewicht zeigte sich bereits in den
JEFTA-Verhandlungen: Es fanden insgesamt 213 Treffen mit
LobbyistInnen statt: 89 Prozent davon betrafen KonzernlobbyistInnen,
mit VertreterInnen von Gewerkschaften fand keine einzige
Zusammenkunft statt.
„Unschwer zu erraten, wer das vorliegende Handelsabkommen für
seine Interessen nutzen kann“, so Anderl. Die AK Präsidentin fordert
daher die EU-ParlamentarierInnen auf, in der heutigen Abstimmung mit
nein zu stimmen: „Auch im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen zum
Europäischen Parlament wäre es aus unserer Sicht an der Zeit, die
Forderungen der Bürgerinnen und Bürger nach einer anderen
Handelspolitik ernst zu nehmen.“
Konkret fordert die AK:
+ Kein Regulierungsabbau bei Arbeitsrechten sowie im Konsumenten-
und Umweltschutz.
+ Das europäische Vorsorgeprinzip muss ausdrücklich verankert
werden und ist verpflichtend einzuhalten.
+ Leistungen der Daseinsvorsorge müssen vollständig aus dem
Anwendungsbereich von Handels- und Investitionsabkommen ausgenommen
sein.
+ Alle international anerkannten Mindestarbeits- und
-umweltstandards müssen verpflichtend in Handelsabkommen verankert
sein und bei Verstößen effektiv sanktioniert werden.
Arbeiterkammer Wien
Michaela Lexa-Frank
Tel.: (+43) 50165-12141, mobil: (+43)664 8454166
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